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Öffnungszeiten des Amtsgerichts Maulbronn
Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr ist das Amtsgericht in dringenden Fällen (bitte Klingel betätigen) sowie telefonisch oder per FAX erreichbar
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr ist das Amtsgericht in dringenden Fällen (bitte Klingel betätigen) sowie telefonisch oder per FAX erreichbar
(Außerhalb der genannten Zeiten kann der beim Amtsgericht Karlsruhe eingerichtete Bereitschaftsdienst über jede Polizeidienststelle erreicht werden.)
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2022 auch im
Bereitschaftsdienst schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch die Rechtsanwaltschaft, durch eine Behörde
oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen
Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln sind. Nur wenn dies aus
technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften
zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu
machen.
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag in Ihrem ERV- bzw. E-Akten-Programm als
„Eilt“ kennzeichnen und auf die Verwendung der detaillierteren Auswahlmöglichkeiten, die dort ggf. zur Verfügung
stehen, verzichten. Darüber hinaus kann es sich empfehlen, einen Antrag zusätzlich auch telefonisch anzukündigen. Die
Kontaktaufnahme mit dem Bereitschaftsdienst des Gerichts kann über 0721/926-0 erfolgen.