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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Maulbronn
Telefonnummern auf einen Blick:
Amtsgericht (Zivilabt., Strafabt., Zwangsvollstreckungsabt.): 07043/9220-0
Grundbuchamt: 07043/9578-0
Betreuungsgericht: 07043/9578-261 bzw. -260
Nachlassgericht (eingerichtet beim Amtsgericht Pforzheim): 07231/309-0
Hausanschrift
Klosterstraße 1
75433 Maulbronn
Telefon: 07043/9220-0
Telefax: 07043/9220-50
E-Mail: poststelle@agmaulbronn.justiz.bwl.de
Öffnungszeiten: Mo.-Do. 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Fr. 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Grundbuchamt
Frankfurter Straße 52
75433 Maulbronn
Telefon: 07043/9578-0
Telefax: 07043/9578-199
E-Mail: poststelle@gbamaulbronn.justiz.bwl.de
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Hinweis:
Eine direkte Verbindung der Telefongespräche zwischen dem Amtsgericht und dem Grundbuchamt ist leider nicht möglich.
In betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht -Betreuungsgericht- Maulbronn im Gebäude in der Frankfurter Straße 52.
Telefon: 07043/9578-261 bzw. -260
Telefax: 07043/9578-269
Im Zuge der Notariatsreform, welche ab dem 01.01.2018 in Kraft trat, wurden alle staatlichen Notariate zum 31.12.2017 aufgelöst.
Für notarielle Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die nun freiberuflichen Notarinnen und Notare; für nachlassgerichtliche Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht -Nachlassgericht- Pforzheim, Erbprinzenstraße 20, 75175 Pforzheim (Postanschrift: Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim).
Telefon: 07231/309-0
Telefax: 07231/309-319
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.notariatsreform.de.
Hinweisblatt zur Mitteilungsverordnung:
Das Hinweisblatt „Informationen zur Mitteilungsverordnung“ finden Sie unter nachstehendem Link:
Schriftstücke können auch außerhalb der Sprechzeiten in den Briefkasten eingelegt werden. Im Übrigen können
Eingaben jederzeit auch auf dem elektronischen Wege oder per Fax (Fax-Nr. 07043-9220-50) erfolgen. Telefonisch erreichen Sie uns Montag -
Donnerstag von 8:00 bis 16:30 Uhr u. Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
(Außerhalb dieser Zeiten kann der beim Amtsgericht Karlsruhe eingerichtete Bereitschaftsdienst über jede Polizeidienststelle erreicht werden.)


