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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Maulbronn
Telefonnummern auf einen Blick:
Amtsgericht (Zivilabt., Strafabt., Zwangsvollstreckungsabt.): 07043/9220-0
Grundbuchamt: 07043/9578-0
Betreuungsgericht: 07043/9578-261 bzw. -260
Nachlassgericht (eingerichtet beim Amtsgericht Pforzheim): 07231/309-0
Hausanschrift
Klosterstraße 1
75433 Maulbronn
Telefon: 07043/9220-0
Telefax: 07043/9220-50
E-Mail: poststelle@agmaulbronn.justiz.bwl.de
Öffnungszeiten: Mo.-Do. 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Fr. 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Im Zuge der Notariatsreform, welche ab dem 01.01.2018 in Kraft trat, wurden alle staatlichen Notariate zum 31.12.2017 aufgelöst.
Für notarielle Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die nun freiberuflichen Notarinnen und Notare; für nachlassgerichtliche Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht -Nachlassgericht- Pforzheim, Erbprinzenstraße 20, 75175 Pforzheim (Postanschrift: Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim).
Telefon: 07231/309-0
Telefax: 07231/309-319
In betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht -Betreuungsgericht- Maulbronn im Gebäude in der Frankfurter Straße 52.
Telefon: 07043/9578-261 bzw. -260
Telefax: 07043/9578-269
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.notariatsreform.de.
Grundbuchamt
Frankfurter Straße 52
75433 Maulbronn
Telefon: 07043/9578-0
Telefax: 07043/9578-199
E-Mail: poststelle@gbamaulbronn.justiz.bwl.de
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Aktueller Hinweis auf Trickbetrüger
Derzeit versuchen unbekannte Anrufer, z.T. unter dem Namen „Stefan Kaiser“ mit einer (falsch) angezeigten Telefonnummer, namentlich des Amtsgerichts Ettlingen, vermeintliche Forderungen aufgrund von angeblichen Zwangsvollstreckungen oder Gebührenrechnungen beizutreiben.
Es handelt sich bei diesen Anrufen um eine Betrugsmasche. Ein Amtsgericht fordert niemals telefonisch zur Zahlung von Geldbeträgen auf. Gebührenrechnungen erfolgen über die Landesoberkasse, Vollstreckungen ausschließlich über amtliche Gerichtsvollzieher oder durch Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse durch das Vollstreckungsgericht.
Solche Vollstreckungsmaßnahmen werden grundsätzlich schriftlich angekündigt. Gerichtsvollzieher melden sich nur in Ausnahmefällen telefonisch bei Ihren Kunden.
Bei Erhalt eines solchen Anrufs, der zur Überweisung eines Betrages auf ein bestimmtes Konto auffordert, wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene Polizeirevier.
Schriftstücke können auch außerhalb der Sprechzeiten in den Briefkasten eingelegt werden. Im Übrigen können
Eingaben jederzeit auch auf dem elektronischen Wege oder per Fax (Fax-Nr. 07043-9220-50) erfolgen. Telefonisch erreichen Sie uns Montag -
Donnerstag von 8:00 bis 16:30 Uhr u. Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
(Außerhalb dieser Zeiten kann der beim Amtsgericht Karlsruhe eingerichtete Bereitschaftsdienst über jede Polizeidienststelle erreicht werden.)